Die Landesdefension war zu Beginn der frühen Neuzeit im Reich das von den einzelnen Landesherren zur Verteidigung des Territoriums aufgebotene bürgerliche und bäuerliche Militär. Im Gegensatz zum stehenden Heer wurde Die Landesdefension in der Regel nicht für offensive militärische Zwecke eingesetzt. Das Landlibell Maximilians I. von 1511 legte im Einvernehmen mit den Tiroler Landständen fest, dass die Stände zur Verteidigung des Landes Kriegsdienste zu leisten hatten. Die Verteidigungsmannschaft bestand aus dem gerichteweise zu stellenden Aufgebot in einer Stärke von 5.000 bis 20.000 Mann, je nach Bedrohung, und dem Landsturm, der bei plötzlichem Einbruch des Feindes alle Wehrfähigen vom 18. bis zum 60. Lebensjahr aufbieten sollte. Aufgebot und Landsturm mussten nur innerhalb der Landesgrenzen Kriegsdienst leisten.
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