Die landständische Verfassung entwickelte sich in Tirol schrittweise im 14. Jahrhundert. An den Landtagen nahmen die Bischöfe von Brixen und Trient mit ihren Domkapiteln, die Vertreter der Abteien und Stifte, ferner alle erwachsenen männlichen Mitglieder der in die Matrikeln eingetragenen Adelsfamilien, Vertreter der Städte und Boten der landesfürstlichen Täler und Gerichte teil. Die Landtage war darauf bedacht, bei der Verabschiedung von Gesetzen und Steuerforderungen die Möglichkeiten, Bedürfnisse und Interessen des Volkes zu berücksichtigen. Es gehörte auch zur Gepflogenheit, dass der neue Landesfürst nach der Erbhuldigung der Stände die Tiroler Freiheiten bestätigte. Diese ältere Verfassung wurde 1808 durch das bayerische Regiment kassiert.
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