Nach seiner Festnahme in Passeier Ende Jänner 1810 wurde der steckbrieflich gesuchte Oberkommandant der Tiroler Aufständischen Andreas Hofer nach Mantua gebracht, wo ihm am 19. Februar 1810 der Prozess gemacht wurde. Da sich Hofer weigerte, selbst einen Verteidiger zu nennen, bestimmte das Militärgericht den Mantuaner Rechtsanwalt Gioacchino Basevi am Morgen des Prozesstages zu seinem Pflichtverteidiger. Basevi versuchte im Zuge des Prozesses den zentralen Anklagepunkt zu widerlegen, wonach sich Hofer nach dem Friedensschluss von Schönbrunn aktiv an den weiteren Kämpfen beteiligt hätte. Vielmehr sei Hofer von mehreren seiner eigenen Landsleute bedroht worden, nachdem er sich für die Beendigung des bewaffneten Aufstandes ausgesprochen hatte. Zudem legte Basevi in seiner Verteidigungsrede Protest gegen die Vorgangsweise des Militärgerichts ein, das weder ausreichend Zeit für die Beweisführung noch Entlastungszeugen zuließ. Nachdem die Lombardei erneut zu Österreich geschlagen worden war, zog Basevi nach Mailand, wo er einige Studien zur Gerichtsbarkeit verfasste. Im Revolutionsjahr 1848 wurde er als Vertreter der Stadt Mantua in die provisorische Regierung der Lombardei geholt, um ein neues Wahlgesetz auszuarbeiten.
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