Schützenwesen

Das Schützenwesen geht in Tirol auf das Landlibell von Maximilian I. aus dem Jahre 1511 zurück. In der Urkunde wurde im Einvernehmen mit den Tiroler Landständen die Verpflichtung zur Selbstverteidigung des Landes geregelt. Die Ausrüstung samt Waffen war vom Aufgebot und Landsturm selbst zu beschaffen, unterstützt wurden sie dabei vom Innsbrucker Zeughaus, das Geschütze und Werkzeuge zur Verfügung stellen sollte. Mit dieser Verpflichtung zur Sellbstverteidigung war auch das Recht verbunden, dass jeder Wehrfähige eine Waffe tragen durfte. Dieses Recht begründete das Schützenwesen. Die Schützen waren vom Exerzieren der Landmiliz befreit, sie trugen rote Röcke als Auszeichnung und bildeten das Rückgrat der Landesverteidigung. Nach der erfolgreichen Abwehr des bayerischen Einfalls im Jahre 1703 wurde ein Jahr später ein freiwilliges Scharfschützenregiment auf die Beine gestellt, das als eigene Truppe neben dem Militär geführt wurde. 1736 wurde das Regiment in Standschützen mit einer intensiven Scharfschützen-Ausbildung und den Landsturm als bisher bestehende Miliztruppe geteilt.

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